Dank der UVP-G-Novelle werden nicht nur viele tägliche Hindernisse von Windpark-Planern aufgegriffen, sondern diese auch aus dem Weg geräumt. Dadurch konnte der gesamte Prozess der Genehmigungsverfahren heimischer Windkraftprojekte merklich beschleunigt werden.
Bereits im März 2021 gab es bereits 1. Entwürfe der Neuerungen des UVP-G. Im folgenden Jahr wurden anschließend Verbesserungsvorschläge verarbeitet, sodass im Juli 2022 bereit eine Entwurfspräsentation stattfand. Anfang 2023 wurden schlussendlich die finalen Änderungen verarbeitet, welche am 16. Februar im parlamentarischen Gremium für Umwelt (Umweltausschuss) vorgelegt wurden. Der endgültige Beschluss des neuen UVP-Gesetzes erfolgte schließlich am 1. März 2023.
UVP-Gesetz: die Neuerungen im Überblick
- Gesetzliche Festlegung des hohen öffentlichen Interesses für Vorhaben der Energiewende
- Bei Säumigkeit der Landespolitik: Genehmigungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen unabhängig von Raumordnung
- Ökologische Kompensationsmaßnahmen in Flächenpools oder finanzieller Natur möglich
- Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei (Blanko) Beschwerden
- Klare Fristen für Einwendungen, Stellungnahmen usw.
- Online-, hybride Verhandlungen / Zuschaltung von Sachverständigen
- Mehr Vereinfachung bezüglich Unterlagen und Prüftiefe
- Vermeidung von Doppelprüfungen (z.B. beim Landschaftsbild)
- Mehr Flexibilität bei Änderungen
EABG
Die UVP-G-Novelle ist nicht das einzige wichtige Gesetztool für die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte. Im Jänner 2023 wurde von der Regierung ein neues Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Erneuerbare-Energie-Anlagen angekündigt. Das EABG oder auch Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll Genehmigungsverfahren, die unter der UVP-Grenze liegen, ebenfalls vereinfachen und beschleunigen. Man erhofft sich einen raschen Beschluss der Regierung bezüglich des EABG, welcher die Strukturierung und die Beschleunigung der Energiewende deutlich verbessern wird.
EABG: Die Ankündigungen
- Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren für Anlagen unterhalb der UVP-Schwellen
- Konzentration: ein Bescheidverfahren vor einer Behörde für Anlagen unterhalb der UVP-Schwelle
- Bessere Strukturierung des Verfahrens
- Bundesweiter Sachverständigen-Pool
- Genehmigungsfreistellung für PV auf versiegelten Flächen
- Vorgaben für Flächenausweisung für Bundesländer
EU-Notfall-Verordnung
Sollte das EABG Gesetz nicht in Kürze von der Regierung beschlossen werden, gibt es für den Ausbau der Erneuerbaren Energie in Österreich weiteren Rückenwind. Am 30. 12. 2022 ist die EU-Notfall-Verordnung für Erneuerbare Energie an Kraft getreten. Sie verankert bis Mitte des Jahres 2024 bei Erneuerbare-Energie-Projekten den Rang des öffentlichen Interesses, welche die Energiewende in Österreich deutlich unterstützt.