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Nationalrat gibt grünes Licht für UVP-Novelle

31. Mai 2023

Dank der UVP-G-Novelle werden nicht nur viele tägliche Hindernisse von Windpark-Planern aufgegriffen, sondern diese auch aus dem Weg geräumt. Dadurch konnte der gesamte Prozess der Genehmigungsverfahren heimischer Windkraftprojekte merklich beschleunigt werden.

Bereits im März 2021 gab es bereits 1. Entwürfe der Neuerungen des UVP-G. Im folgenden Jahr wurden anschließend Verbesserungsvorschläge verarbeitet, sodass im Juli 2022 bereit eine Entwurfspräsentation stattfand. Anfang 2023 wurden schlussendlich die finalen Änderungen verarbeitet, welche am 16. Februar im parlamentarischen Gremium für Umwelt (Umweltausschuss) vorgelegt wurden. Der endgültige Beschluss des neuen UVP-Gesetzes erfolgte schließlich am 1. März 2023.
Das Ziel der besagten UVP-G Novelle ist es, Klimaziele schneller zu erreichen. Deshalb ist man bestrebt, UVP-Verfahren für Vorhaben der Energiewenden künftig schneller durchzuführen. Was durch die Novelle des Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetzes, die mehrheitlich angenommen wurde, erzielt werden soll.
Besagte Novelle beinhaltet Maßnahmen zu Steigerung der Verfahrenseffizienz, insbesondere auch Möglichkeiten zu besseren Strukturierung der Verfahrenseffizienz. Anpassungen bei der Verfahrensführung beim Bundesverwaltungsgericht und bei Beschwerdevorbringungen, folgen ebenfalls. Die überarbeiteten Tatbestände fördern den Vollzug, mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist.
 
Das Klimaschutzgesetz wird oft kritisiert. Manche meinen, Österreich sei ein klarer Vorreiter im internationalen Bereich, wenn es um Klimaschutzmaßnahmen geht und dass strengere Maßnahmen, sowie die Neuerung des UVP-G, eine deutliche Übertreibung sind. Andere hingegen sagen, Österreich wäre bei Weitem noch kein Vorreiter des Klimaschutzes und dass selbst nach der Neuerung des UVP-G schnellstmöglich weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
 
Die Novelle bringt schlussendlich den notwendigen „Turbo“ für zahlreiche Windparkprojekte. Eine fehlende Energieplanung kann den Ausbau der Energiegewinnung nicht mehr verzögern – somit werden Vorreiterinnen und Vorreiter unterstützt. Gleichzeitig können Einzelne die Energiewende nicht mehr blockieren.

UVP-Gesetz: die Neuerungen im Überblick

  • Gesetzliche Festlegung des hohen öffentlichen Interesses für Vorhaben der Energiewende
  • Bei Säumigkeit der Landespolitik: Genehmigungsmöglichkeiten von Windkraftanlagen unabhängig von Raumordnung
  • Ökologische Kompensationsmaßnahmen in Flächenpools oder finanzieller Natur möglich
  • Ausschluss der aufschiebenden Wirkung bei (Blanko) Beschwerden
  • Klare Fristen für Einwendungen, Stellungnahmen usw.
  • Online-, hybride Verhandlungen / Zuschaltung von Sachverständigen
  • Mehr Vereinfachung bezüglich Unterlagen und Prüftiefe
  • Vermeidung von Doppelprüfungen (z.B. beim Landschaftsbild)
  • Mehr Flexibilität bei Änderungen

EABG

Die UVP-G-Novelle ist nicht das einzige wichtige Gesetztool für die Umsetzung nachhaltiger Energieprojekte. Im Jänner 2023 wurde von der Regierung ein neues Gesetz zur Beschleunigung der Genehmigung von Erneuerbare-Energie-Anlagen angekündigt. Das EABG oder auch Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll Genehmigungsverfahren, die unter der UVP-Grenze liegen, ebenfalls vereinfachen und beschleunigen. Man erhofft sich einen raschen Beschluss der Regierung bezüglich des EABG, welcher die Strukturierung und die Beschleunigung der Energiewende deutlich verbessern wird.

EABG: Die Ankündigungen

  • Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren für Anlagen unterhalb der UVP-Schwellen
  • Konzentration: ein Bescheidverfahren vor einer Behörde für Anlagen unterhalb der UVP-Schwelle
  • Bessere Strukturierung des Verfahrens
  • Bundesweiter Sachverständigen-Pool
  • Genehmigungsfreistellung für PV auf versiegelten Flächen
  • Vorgaben für Flächenausweisung für Bundesländer

EU-Notfall-Verordnung

Sollte das EABG Gesetz nicht in Kürze von der Regierung beschlossen werden, gibt es für den Ausbau der Erneuerbaren Energie in Österreich weiteren Rückenwind. Am 30. 12. 2022 ist die EU-Notfall-Verordnung für Erneuerbare Energie an Kraft getreten. Sie verankert bis Mitte des Jahres 2024 bei Erneuerbare-Energie-Projekten den Rang des öffentlichen Interesses, welche die Energiewende in Österreich deutlich unterstützt.

Quelle: igwindkraft.at

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